torsdag, maj 10

Strafen in der schwedischen Geschichte

Bis zum Jahre 1906 gab es in Schweden keine Bewährung, sondern jede Straftat wurde tatsächlich bestraft. Strafen konnten allerdings nicht nur von Gerichten verhängt werden, sondern auch das Kirchenrecht erlaubte eine gewisse Strafverfolgung, die sich allerdings auf den Ausschluss aus der Gemeinde und Buße, zum Beispiel ein Pilgergang, beschränkte. Im bürgerlichen Recht gab es im Grunde nur vier Arten von Strafen, nämlich die Todesstrafe, Geldstrafen, Prügelstrafen und Schamstrafen. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, musste mit seinem Körper bezahlen und musste, meist öffentlich, die Prügelstrafe über sich ergehen lassen.

Bestraft wurden noch bis ins 20. Jahrhundert allerdings weitaus mehr Taten als heute, denn der Ungehorsam eines Angestellten konnte die Prügelstrafe (Spöstraff, Risstraff) nach sich ziehen, wer am Sonntag einer Handelstätigkeit nachging wurde bestraft, Ehebruch, Selbstmord, Anstiftung zum Aufruhr (z.B. ein Streikaufruf) und vieles mehr war über Jahrhunderte hinweg in Schweden unter Strafe gesetzt. Da jede Strafe so abschreckend sein sollte, dass niemand in der Gemeinschaft auf die Idee kommt die gleiche Tat zu begehen, wurden die Strafen fast grundsätzlich öffentlich ausgeführt. Erst im 18. Jahrhundert wurden dann in Schweden auch Gefängnisse und Arbeitslager häufiger.

Die Todesstrafe galt bei jeder Art von Mord, wobei auch schwere Brandstiftung und Abtreibung als Mord betrachtet wurden. Bei diesen Taten war eine Gnade ausgeschlossen, wobei die Hinrichtung durch Beil oder Hängen vor der gesamten Gemeinschaft ausgeführt wurde, wo auch Kinder zugelassen waren. Auch wer gegen den König oder andere Machthaber konspirierte musste über Jahrhunderte hinweg mit der Todesstrafe rechnen.

Die Art der Todesstrafe hing weitgehend vom Vergehen ab, denn männliche Diebe wurden in der Regel am Galgen hingerichtet (Hängning), da dies als besonderen unehrenhaft galt. Weibliche Diebe wurden dagegen meist lebend begraben. Bei Verbrechen auf See wurden die Täter kielgeholt (Kölhalning). Das Köpfen galt als edlere Todesstrafe als das Hängen, wobei man hier den Unterschied machte, dass gewöhnliche Verbrecher mit dem Beil hingerichtet wurden und Adelige eine Hinrichtung mit dem Schwert fordern konnten. Auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Bränning på Bål), meist nach dem Köpfen, wurden nicht nur Hexen, sondern auch Giftmörder, Kindesmörder, Brandstiftung oder Inzest.

Selbstmord wurde bis zum 20. Jahrhundert ebenfalls als Mord betrachtet, aber da in diesem Fall der Täter bereits tot war, musste der Körper die Strafe tragen, d.h. er wurde verbrannt und die Asche am Galgenberg oder im Wald vergraben.

Wurde eine Leiche gefunden ohne dass der Täter aufgedeckt werden konnte, so wurde das gesamte Dorf dafür zur Rechenschaft gezogen und, falls der Tote in einem Gebäude entdeckt wurde, die gesamte Familie. In diesem Fall erfolgte keine Todesstrafe, sondern die Gemeinschaft oder die Familie mussten eine Strafe entrichten, die zur Hälfte an den Staat ging und zur anderen Hälfte als Schadenersatz diente.

Bei außerehelichen Verbindungen unterschied man ob nur einer der beiden Täter verheiratet war oder beide. Sollten beide verheiratet gewesen sein, so wurde die Tat bis 1855 als besonders schwer betrachtet und führte zu einem Todesurteil, auch wenn dieses nicht regelmäßig ausgeführt wurde. Inzest oder Sex mit Tieren führte dagegen nahezu mit Sicherheit zum Tode.

Bei Misshandlung, übler Nachrede oder einfacheren Vergehen, die sich nicht gegen König und Gesellschaft richteten, war die Strafe in der Regel eine Prügelstrafe am Schandpfahl. Diese Art der Strafe wurde, außer in Gefängnissen, 1855 abgeschafft. In schwedischen Gefängnissen wurden Prügel dagegen noch bis 1938 als normal betrachtet.

Mit der Christianisierung Schwedens bekam der Hausherr auch die Pflicht seine Angestellten (Husaga), seine Kinder (Barnaga) und auch seine Frau auf den rechten Weg zu bringen und zu züchtigen, ein Gesetz, das für Hausangestellte erst 1858 abgeschafft wurde und für Kinder im Jahre 1920. Schwedische Ehefrauen konnten ihre Männer sogar erst ab 1965 rechtlich bei Misshandlung und Vergewaltigung verfolgen.

Vor allem im Mittelalter konnte ein Täter bei besonders schweren Verbrechen wie Vergewaltigung, Stören des Kirchenfriedens oder schwerem Mord auch als vogelfrei (fredlös, bannlyst) erklärt werden, was in der Regel einer Todesstrafe gleich kam, da der Täter nicht nur all sein Eigentum verlor und die Gemeinschaft verlassen musste, sondern auch von jedem Bürger des Landes getötet werden durfte.

Eine der härtesten Strafen Schwedens war der Tod durch das Rad (Rådbråkning), der 1835 aus dem schwedischen Rechtssystem verschwand. In diesem Fall wurde der Täter entweder auf Holzstäben oder einem großen Rad befestigt und der Henker hatte die Aufgabe so viele Beine des Täters wie möglich zu brechen, ohne dass dieser starb. Anschließend wurde das Rad senkrecht aufgestellt bis der Verurteilte, teilweise erst Tage später, starb.

Eine Abwandlung dieser Strafe war den Körper eines Täters nach dem Köpfen zu teilen, die Teile auf verschiedenen Rädern zu befestigen (Stegling) und diese dann an öffentlichen Stellen auf Pfählen anzubringen um einen sehr deutlichen Abschreckungseffekt zu erzeugen. Auch diese Methode wurde in Schweden erst 1841 abgeschafft.

Eine der härtesten Strafen Schwedens fand man in Skåne, wo vor allem Partisanen, Spione und Widerstandskämpfer gepfählt (Spetsning) wurden, das heißt ein dünner Holzpfahl durch den Körper getrieben wurde. Die Pfähle mit den Sterbenden und Toten wurden dann entlang der Straße aufgestellt um jede Widerstandsbewegung zu brechen.

Schwedische Militärgerichte konnten bis 1812 Soldaten auch noch zum Spießrutenlaufen (Gatlopp) verurteilen, wobei diese Todesstrafe zwar relativ selten vorkam, aber meist einer etwas langsamen Todesstrafe entsprach, da die anderen Soldaten mit der Härte der Schläge nicht sparten, da sie ihren Kollegen als Abtrünnigen oder Verräter betrachteten.

Copyright: Herbert Kårlin

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